Gewinnspielregeln

Hintergrund

§ 1
Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

​§ 2
Die CityRadio Saarland GmbH darf Name und aufgezeichnete Äußerungen des Mitspielers unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der Hörer bzw. der Onlineuser (Homepage, Facebook oder Instagram) tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an die CityRadio Saarland GmbH ab.

​§ 3
Um allen Hörern dieselbe Chance zu geben, bei telefonischen Gewinnspielen durchzukommen, verwendet CityRadio Saarland ggf. eine einheitliche Telefonnummer, die mit der Zahlenfolge 01378 beginnt. Ein Gespräch über diese Telefonnummern kostet einheitlich 50 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom (abweichender Mobilfunktarif, bitte beim Anbieter erfragen!). Aus statistischen Gründen kann auch dann die Telefongebühr anfallen, wenn kein Gewinnergespräch geführt wird. Hiermit ist der Mitspieler einverstanden.

​§ 4
Zu gewinnen ist der jeweils von Moderatoren oder anderen Sprechern im Programm oder über die Social Media-Kanäle der CityRadio Saarland GmbH bzw. deren Partner ausgelobte und bezeichnete Preis. Weiterführende Leistungen wie z.B. Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen usw. sind nur dann im Preis inbegriffen, wenn diese Leistungen bei der Verlosung / beim Gewinnspiel im Programm von CityRadio Saarland (oder auf www.cityradio.saarland bzw. den Facebook-oder Instagram-Kanälen) genannt wurden.

​§ 5
Mitarbeiter der CityRadio Saarland GmbH und den Kooperationspartnern des Gewinnspiels sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

​§ 6
Die CityRadio Saarland GmbH ist bemüht, stets technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm und auf den Onlinemedien zu machen. Jedoch kann aus evtl. auftretenden technischen Problemen oder versehentlich falschen Aussagen der Moderatoren kein Anspruch des Teilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.

​§ 7
Preise von Gewinnspielen auf CityRadio Saarland GmbH werden häufig von Drittfirmen und Kooperationspartner gesponsert und von diesen Sponsoren nach dem Spiel selbst zugestellt. Die CityRadio Saarland GmbH kann deshalb keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung übernehmen. CityRadio Saarland kann auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, falls ein Sponsor zahlungsunfähig wird oder mit der Gewinnzusage in Verzug gerät.

​§ 8
Gewinne werden bei Gewinnspielen nicht an Personen ausgeschüttet, welche nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben und bei Gewinnspielsendungen nur an volljährige Personen. Nebenleistungen, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit die CityRadio Saarland GmbH keine Haftung übernimmt.

​§ 9
Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht erfüllt wird oder während des Gewinnspiels entfallen ist. Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein Teilnehmer das Gewinnspiel und/oder die dem Gewinnspiel zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat, sich unter mehreren Email-Adressen für das Spiel angemeldet hat und / oder in sonstiger Art und Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen.

​§ 10
Bei Mitwirken einer Jury erkennt der Teilnehmer rechtsverbindlich das Urteil der Jury an, dessen Entscheidung und Bewertung unanfechtbar ist.

§ 11
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sachpreise können nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Bei mehreren richtigen Antworten o.ä. entscheidet das Los. Gewinner werden schriftlich oder telefonisch über den Gewinn benachrichtigt.

§ 12
Bei Gewinnspielen auf den Social Media Kanälen wird der/die Gewinner/in per Zufallsprinzip ausgewählt und von der CityRadio Saarland GmbH via Message benachrichtigt. Sollte der ausgelobte Preis direkt von den Kooperationspartnern verschickt werden, erklärt der/die Gewinner sich dazu bereit, dass Name, sowie Adresse an den Kooperationspartner weitergegeben werden. Die Adresse wird nochmal separat via Message erfragt und nach der Weiterleitung gelöscht. Kooperationspartner dürfen den Namen und die Adresse nur für den Gewinn und nicht für Werbezwecke verwenden.

§ 13
Gewinne die nicht von den Kooperationspartnern verschickt werden, müssen grundsätzlich in der Zentrale der CityRadio Saarland GmbH in Saarlouis abgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Versand.

§ 14
Gewinnspiele der CityRadio Saarland GmbH können Plattformübergreifend stattfinden. Auch wenn der Gewinn über mehrere Plattformen der CityRadio Saarland GmbH und/oder über die Plattformen von blaulichtreport-saarland.de oder Breaking-news-saaraland.de beworben wird, steht er grundsätzlich nur einmal zur Verfügung. Das Gewinnspiel kann dabei sowohl über Radio und/oder Facebook und/oder Instagram und/oder sämtlichen anderen Plattformen gespielt werden. Eine besondere Kennzeichnung diesbezüglich im Gewinnspieltext bedarf es nicht.

§ 15
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von den Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

​§ 16
Facebook/Instagram stehen als Ansprechpartner für Gewinnspiele nicht zur Verfügung.

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